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EU-AutoOb gebraucht oder neu: Mit dem EU-Auto kann man sparenHaben Sie schon mal darüber nachgedacht, Ihr nächstes Auto im EU-Ausland zu erwerben? Keine schlechte Idee: Nachweislich kann man hier 20-30% sparen.Zahlreiche Tests von Fachzeitschriften und auch die Aussagen von Autoexperten beweisen es: Wer seinen Neu- oder Gebrauchtwagen im nahen EU-Ausland kauft, kann kräftig Bares sparen. So richtig erklären kann das Phänomen keiner: Mal liegt es an den niedrigeren Steuern im Ausland, mal am „Heimvorteil“ (in Frankreich sind die lokalen Marken wie Renault günstiger als in Deutschland, zum Beispiel). Auch wer ein gebrauchtes EU-Auto sucht, kann im Ausland so manches Schnäppchen machen: Bis zu 10-15% sind hier drin, sagen Experten. Doch Achtung: Auch kann man leicht auf Nepper reinfallen, weshalb der Kauf im EU-Ausland nur Vollprofis zu empfehlen ist. Bei Neuwagen dagegen kann man weniger falsch machen: Das in Belgien, Holland oder Italien gekaufte EU-Auto ist nicht schlechter als der „Vollpreis“-Kauf beim Händler um die Ecke.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland nach Deutschland einführen möchten, benötigen Sie bei der Anmeldung vor Ort zwingend nachfolgende Unterlagen: Ausländische Fahrzeugpapiere (je nach dem eine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes, die Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV, Prüfbescheinigung von der Abgasuntersuchung, Nachweis der Verfügungsberechtigung, Kaufvertrag mit Rechnung, Bestätigung der Versicherung sowie den Personalausweis des Halters bzw. Bevollmächtigung des Halters bei einer Vertretung. Falls das Fahrzeug gewerblich genutzt werden soll, sind optional ein Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung notwendig. Sofern Sie das Alter des Fahrzeugs nachweisen müssen (z.B. notwendig bei Importen aus Italien), erhalten Sie diese bei der nächsten Niederlassung der Automarke bzw. seinem Generalimporteur. Übrigens: Bei Minderjährigen, die gerade ihren Führerschein angehen und schon mal ein Auto kaufen wollen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern Pflicht. Ist das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate oder hat es nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt, ist bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abzugeben, die durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergereicht wird. Hier müssen Sie innerhalb von 10 Tagen (wichtig!) nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die so genannte Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung einreichen und die entsprechende Steuer entrichten. |
Reimport Neuwagen
Einen günstigeren Neuwagen als einen Reimport Neuwagen kann man nicht kaufen. Lesen Sie im Folgenden wie man solch ein Neufahrzeug günstig erwirbt. Reimport Händler
Trotz tausender Autohändler hat wirtschaftliche Evolution für weitere Nischen der Autoindustrie gesorgt, Reimport Händler bedienen dieses Verkaufssegment. Reimport
Noch ist es kein Problem einen Reimport zu erwerben. Doch wenn die EU ihre Pläne bald durchsetzt, dann werden die Fahrzeuge überall dasselbe kosten. Alfa Romeo Jahreswagen
Renault Jahreswagen
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