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JahreswagenMit Jahreswagen sparen: Es muss nicht immer neu seinJahreswagen sind der Renner auf dem Gebrauchtwagenmarkt, obwohl Sie meistens noch relativ neu sind und kaum gelaufen sind - ein lohenswertes Schnäppchen.Sie suchen ein neues Fahrzeug, schließen jedoch einen Neukauf von vornherein aus? Dann werfen Sie doch Mal einen Blick auf die Jahreswagen-Sparte des Händlers Ihres Vertrauens: Ein solches Fahrzeug hat laut Definition seit der Erstzulassung nicht mehr als 12 Monate auf dem Buckel – bei der Fahrzeugqualität, die heutige Autos an Tag legen, ist das nicht wirklich ein Alter.
Ursprünglich kommt der Begriff Jahreswagen von den ausrangierten Fahrzeugen der Werksangehörigen großer Automobilhersteller: Große Fahrzeugbauer wie Ford, Audi oder Volkswagen bieten ihren Angestelltes die Möglichkeit, ein aktuelles Fahrzeug aus der hauseigenen Flotte für ein Jahr zu erwerben – zu erheblich reduzierten Preisen, wohlgemerkt. Ist das Jahr abgelaufen, geben viele Werkangehörige ihren Jahreswagen dem Händler ab, um sich dem nächsten Modell zuzuwenden. Die Vorteile hier liegen klar auf der Hand: Meistens sind die Fahrzeuge top gepflegt, kaum Kilometer auf dem Tacho und noch mit langer Restgarantie bestückt. Auch müssen Sie nicht auf aktuelle Features – ob Tempomat oder Navigationssystem verzichten – da der Technologiezyklus bei den Fahrzeugen innerhalb eines Jahres nicht viel durchmacht. Schließlich lockt der durchaus große Preisnachlass bei den Jahreswagen: Je nach Tachostand und Allgemeinzustand lassen sich hier gute 20-30% sparen. Jahreswagen während inzwischen so gut wie von jedem größeren Autohaus angeboten. Hier sollten Sie besonders nach den Häusern in Werksnähe (z.B. Ford in Köln) Ausschau halten und durchaus den Blick ins Internet wagen. Überprüfen Sie auf jeden Fall das Datum der besagten Erstzulassung: Händler, die es mit der Definition nicht ganz so ernst nehmen, verkaufen auch schon mal einen 15 Monate alten Wagen als „Jahreswagen“. Das muss nicht unbedingt negativ sein, bietet jedoch durchaus eine Argumentationsgrundlage für noch höhere Preisnachlässe. Auch ausrangierte Mietwagen oder Vorführwagen werden mittlerweile in dieser Sparte geführt, obwohl sie hier eigentlich nichts zu suchen haben – der Begriff „Jahreswagen“ ist nicht geschützt. Umgekehrt gibt es Fahrzeuge, die bereits mit 8 Monaten wieder beim Händler stehen: Manche Autofabrikanten räumen ihren Mitarbeitern das Recht ein, die Fahrzeuge bereits nach 8-10 Monaten, also vor Ablauf des Einjahresvertrags, zurückzugeben. Wer auf einen solchen Wagen trifft, kann wirklich sparen. |
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